Der Vortrag einer Partei, dass ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, oder ein Mangel vorliegt, kann meist nur durch die Inaugenscheinnahme des Objekts beurteilt werden. Wichtig zur Beweisführung ist die umfassende Dokumentation. Anhand der festgestellten Spuren können Rückschlüsse zum Vorgang gezogen werden.